1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden AGB sind Bestandteil aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen durch die Märkische Verlags- und Druckgesellschaft mbH (im folgenden kurz MAZMAIL) im Inland einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. Sie umfassen insbesondere folgende Produkte und Leistungen:
- Briefe, Postkarten und weitere Briefsendungen bis 1000g
- Büchersendungen, Kataloge und weitere briefähnliche Sendungen,
- Einschreiben (Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein)
- Anschriftenprüfung/ -mitteilung sowie weitere Zusatzleistungen,
- Nachsendungen von Briefen und briefähnlichen Sendungen.
(2) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsverhältnis
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MAZMAIL und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MAZMAIL nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, etc.) oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MAZMAIL frei:
- die Annahme der Sendung zu verweigern oder
- eine bereits übergebene/ übernommene Sendung zurückzugeben oder
- zur Abholung bereit zu halten oder
- diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
(3) Das Recht von MAZMAIL, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht auch in anderen Fällen unberührt.
(4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung etc. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 6 Abs. 1 oder eine unter Abs. 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat.
(5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MAZMAIL geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.
(6) Der Auftraggeber ist mit einem Werbeaufdruck auf den von MAZMAIL zu befördernden Sendungen im Rahmen des Klischees durch die MAZMAIL einverstanden, sofern der Kunde nicht über ein eigenes Klischee für seine Sendungen verfügt.
3. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Ladeort(en) zu den vom Absender definierten Zielorten.
(2) Das von MAZMAIL bediente Zustellgebiet ergibt sich aus der Preisliste sowie der Postleitzahlenauflistung in der jeweils gültigen Fassung. Werden MAZMAIL Sendungen übergeben oder übernimmt MAZMAIL Sendungen, die außerhalb des Zustellgebietes von MAZMAIL zuzustellen sind, gilt Abschnitt 2 Abs. 2 entsprechend.
4. Rechte und Obliegenheiten des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der in der Preisliste festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen). Der Absender hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er MAZMAIL nach Übergabe/ Übernahme der Sendung erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
(2) Je Abholung muss ein Mindestaufkommen von 20 Briefen im Zustellgebiet von MAZMAIL garantiert sein. Bei geringerem Aufkommen behält sich MAZMAIL das Recht vor, die Abholung zu verweigern.
(3) Eine Kündigung durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe/ Übernahme der Sendung in die Obhut von MAZMAIL ist ausgeschlossen.
(4) Dem Absender obliegt es, sich im Bedarfsfall von MAZMAIL über Möglichkeiten informieren zu lassen, die sicher stellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung seitens MAZMAIL über die in Abschnitt 9 getroffene Regelung hinaus gedeckt ist.
5. Inhaltsgleiche Sendungen
(1) Inhaltsgleiche Sendungen werden bei MAZMAIL unter der Bezeichnung Info-Post zusammengefasst.
(2) Für inhaltsgleiche Sendungen gelten folgende Besonderheiten:
- gesonderte Preisliste,
- es ist eine Sortierung nach Postleitzahlen erforderlich,
- Info-Post muss getrennt von der Tagespost deklariert und mit einem speziellen Beleg versehen werden,
- ein Muster ist erforderlich,
- Mindestmenge je Einlieferung 100 Briefe.
6. Abholung/Zustellung
Die Briefe/Sendungen und Pakete werden nachmittags von der MAZMAIL abgeholt. Briefe/Sendungen werden innerhalb des Zustellgebietes der MAZMAIL (Brandenburg) am nächsten Tag zugestellt. Pakete werden am nach der Abholung folgenden Werktag über einen Kooperationspartner zur weiteren bundesweiten Beförderung gebracht. Als Werktag in diesem Sinne gelten Montag bis Freitag. Die Zustellung der Pakete erfolgt durch den Kooperationspartner. Für die Paketbeförderung gelten die Paketanforderungen (siehe Anlage).
Bei den Briefen/Sendungen und Paketen muss der Absender ersichtlich sein. Es sind nur Lieferungen an vollständigen Adressen möglich (keine Postfächer).
Bis zur Ausführung der Zustellung kann der Kunde jederzeit den Auftrag zurücknehmen oder ändern. Die MAZMAIL sichert die Erreichbarkeit der Kuriere, Depots, Zusteller zu.
Ist der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und kann die MAZMAIL trotz eigener Recherche die Anschrift nicht ermitteln, erhält der Kunde die Ware zurück. Wird die neue Anschrift des Empfängers ermittelt, leitet die MAZMAIL die Sendung an die neue Adresse weiter. Nicht zustellbare Pakete werden grundsätzlich an den Empfänger zurückgegeben.
Die Märkische Verlags- und Druckgesellschaft mbH wird vom im Zustellauftrag genannten Kunden bevollmächtigt, die von der MAZMAIL beförderten Sendungen, welche in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, bei der DPAG abzuholen. Zu diesem Zweck wird vom Kunden eine Vollmacht benötigt (siehe Anlage).
7. Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein
Die MAZMAIL liefert Sendungen mit den Zusatzleistungen Übergabeeinschreiben bzw. Übergabeeinschreiben mit Rückschein nur gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, Angehörige des Empfängers bzw. sonstige empfangsberechtigte Personen/ Mitarbeiter des Unternehmens ab. Ist Ablieferung nach dem 1. Zustellversuch nicht möglich, wird dem Empfänger eine Benachrichtigungskarte mit der Angabe der Niederlassungsstelle und einer Telefonnummer in seinem Briefkasten hinterlassen. Können Sendungen nicht zugestellt werden bzw. wird die Annahme verweigert, werden die Sendungen an den Absender zurückbefördert. Einwurfeinschreiben werden von Zusteller im Briefkasten zugestellt. Die Zustellung wird quittiert.
8. Beförderungsvorbehalt
(1) MAZMAIL ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
(2) Bei Verweigerung der Beförderung werden die Sendungen grundsätzlich unfrei zu Lasten des Versenders an den Abholort zurückbefördert. Sämtliche Gefahren gehen in diesem Fall mit dem Zeitpunkt der Feststellung der fehlenden Voraussetzungen zu Lasten des Absenders.
9. Entgelt
(1) Der Absender ist verpflichtet für jede Leistung von MAZMAIL, das in der jeweils aktuellen gültigen Preisliste ausgewiesene Entgelt zu zahlen.
(2) Das Entgelt wird durch eine monatliche Sammelrechnung berechnet. Das Entgelt wird in diesen Fällen durch ein Frankier-, Wiege- und Zählsystem maschinell ermittelt.
Andere Zählsysteme werden nicht berücksichtigt. Die Sammelrechnung ist binnen 2 Wochen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
(3) Abweichend von Abs. 2 kann der Absender das Entgelt im Voraus, spätestens bei Einlieferung der Sendung zahlen („Freimachung“).
10. Reklamationen
Reklamationen über Mängel in der Zustellung müssen vom Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber MAZMAIL geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch MAZMAIL besteht. Der Absender hat den Nachweis zu erbringen, dass er die Reklamation fristgemäß erhoben hat. Reklamationen, die später als eine Woche nach Zustellende eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden.
11. Haftung
Schadensersatzansprüche aus Verzug, vertraglicher Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen MAZMAIL wie auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für transportierte Briefe/Sendungen, deren Verbleib nach 4 Wochen trotz Nachforschung nicht aufgeklärt werden kann, ist auf den vereinbarten Preis von 25,00 € Schadensersatz begrenzt. Für Pakete ist die Haftung auf 75,00 € Schadensersatz begrenzt. Der Abschluss einer diesbezüglichen Transportversicherung ist nicht möglich. In keinem Fall haftet MAZMAIL für reine Vermögens-Folgeschäden.
Die Haftung der MAZMAIL ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte(Höhere Gewalt). Weiterhin ist die Haftung bei Nichtbeachtung der Paketanforderungen ausgeschlossen.
12. Brief- und Postgeheimnis, Datenschutz
(1) MAZMAIL verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. MAZMAIL wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
(2) MAZMAIL verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, welche der Werbung oder Gewinnung von Kunden, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Versender bekannt geworden sind, für eigene oder fremde Zwecke dient. MAZMAIL wird insbesondere das ihr zur Verfügung gestellte Adressmaterial weder unmittelbar noch mittelbar, ganz oder in Teilen, für eigene oder fremde Zwecke nutzen und/ oder Dritten bekannt geben.
(3) MAZMAIL wird über bekannt gewordene interne Angelegenheiten des Versenders Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.
(4) Von MAZMAIL eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der Absätze 1 und 2 entsprechend durch MAZMAIL verpflichtet und überwacht.
13. Rücktrittsrecht/ Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag
zurücktreten bzw. diesen kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u. a. die nachträgliche Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichverfahrens des Versenders. Hat MAZMAIL den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch der MAZMAIL gegenüber dem Versender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Versender den wichtigen Grund zu vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste der MAZMAIL zu zahlen, mindestens jedoch 20 % des gesamten Auftragswertes, es sei denn, der Versender weist nach, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und von MAZMAIL nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, etc. berechtigen MAZMAIL auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder -erschwerung kann MAZMAIL wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 oder 2 genannten Ereignisse bei MAZMAIL oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechtes durch MAZMAIL begründet keine Schadensersatzansprüche des Versenders.
Abschnitt 9 Abs. 1 bleibt unberührt.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versender seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von MAZMAIL bereits erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn die Mindesteinliefermenge von durchschnittlich 20 Sendungen am Tag nicht erreicht wird.
14. Sonstige Regelungen
(1) Ansprüche gegenüber MAZMAIL können weder abgetreten noch verpfändet werden.
Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Potsdam.
(3) Für einen zwischen MAZMAIL und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn MAZMAIL ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(4) MAZMAIL arbeitet auf Grundlage der Lizenz der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.
Potsdam im September 2009